Rechtsprechung
KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7584) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abänderbarkeit einer Gegendarstellung im Verfügungsverfahren; Antrag auf vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil ; Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 10 Abs. 2 S. 3 BerlPressG (LPG Berlin)
- Judicialis
ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Ziffer 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Ziffer 3; ; BPlnPG § 10 Abs. 2 S. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abänderbarkeit einer Gegendarstellung im Verfügungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.02.2006 - 27 O 68/06
- KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Papierfundstellen
- ZUM 2006, 565
- afp 2006, 255
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 11.08.2000 - 1 BvQ 22/00
SPIEGEL muss FOCUS-Gegendarstellung abdrucken
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Auch die gebotene Abwägung der Nachteile, die für die betroffenen Rechtsgüter dadurch entsteht, dass zwischenzeitlich möglicherweise eine nicht der endgültigen Entscheidung entsprechende Rechtslage geschaffen wird (BVerfG NJW-RR 2000, 1713), führt zu keinem anderen Ergebnis. - OLG München, 20.08.1999 - 21 U 2876/99
Geldentschädigung für Bericht in einer Zeitung, ein Anwalt habe "Verträge wie im …
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann, weil die zu vollstreckende Entscheidung ganz offensichtlich falsch ist und die Berufung daher offensichtlich Erfolg verspricht (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 190, 191; OLG Karlsruhe, AfP 1999, 506; OLG Celle NJW 1990, 3280, 3281). - OLG Köln, 30.08.2005 - 9 U 214/04
Leistungsfreiheit einer Hausratversicherung bzgl. eines behaupteten …
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 10 Abs. 2 S. 3 BlnPG zur Gewährleistung eines effektiven verfahrensrechtlichen Schutzes des Gegendarstellungsrechts einschränkend dahin auszulegen, dass nur die ursprüngliche Gegendarstellung dem zuständigen Redakteur oder dem Verleger zugehen muss, wenn der Aussagegehalt der Neufassung vom Ursprungstext umfasst ist (KG AfP 1984, 228; KG v. 09.11.2004 - 9 U 214/04).
- OLG Brandenburg, 20.06.2001 - 1 U 14/01
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei Verurteilung zum Abdruck …
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann, weil die zu vollstreckende Entscheidung ganz offensichtlich falsch ist und die Berufung daher offensichtlich Erfolg verspricht (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 190, 191; OLG Karlsruhe, AfP 1999, 506; OLG Celle NJW 1990, 3280, 3281). - OLG Celle, 17.05.1990 - 10 UF 108/90
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Bei einer Verurteilung zum Abdruck einer Gegendarstellung kommt nach Sinn und Zweck eines solchen gesetzlich geregelten Eilverfahrens eine vorläufige Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Betracht, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung hierüber ohne weiteres feststeht, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann, weil die zu vollstreckende Entscheidung ganz offensichtlich falsch ist und die Berufung daher offensichtlich Erfolg verspricht (OLG Brandenburg NJW-RR 2002, 190, 191; OLG Karlsruhe, AfP 1999, 506; OLG Celle NJW 1990, 3280, 3281). - KG, 18.05.1984 - 9 U 565/84
Auszug aus KG, 21.03.2006 - 9 U 40/06
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist § 10 Abs. 2 S. 3 BlnPG zur Gewährleistung eines effektiven verfahrensrechtlichen Schutzes des Gegendarstellungsrechts einschränkend dahin auszulegen, dass nur die ursprüngliche Gegendarstellung dem zuständigen Redakteur oder dem Verleger zugehen muss, wenn der Aussagegehalt der Neufassung vom Ursprungstext umfasst ist (KG AfP 1984, 228; KG v. 09.11.2004 - 9 U 214/04).